Beglaubigung/Apostille/Legalisation

 In den meisten Fällen benötigen die Übersetzungen aber auch die Originalurkunden weitere Beglaubigungen der zuständigen Behörden um im Ausland verwendbar zu werden. Gerne beraten wir Sie hierzu und erledigen für Sie die notwendigen Beglaubigungen bzw. die Apostille bei Gerichten und Ämtern.

Ausländische Urkunden benötigen hingegen meistens eine Legalisation der deutschen Auslandsvertretung des jeweiligen Herkunftslands. Auch hier können wir Ihnen in den meisten Fällen weiterhelfen und die entsprechenden Anträge für Sie stellen.

Preise

Die Preise in dieser Kategorie sind je nach Einzelfall sehr unterschiedlich. Für ein unverbindliches Angebot bitte wir um Kontaktaufnahme.